Wappenanfechtung
Die Wappenanfechtung bedeutet, dass Sie das Recht Teilrecht eines hier eingetragenen Wappens für sich in Anspruch nehmen und der angegebenen Familie das Recht absprechen, das Wappen in der beschriebenen oder abgebildeten Form zu führen.
 
Die Beanstandung eines Wappens findet in anonymer Form keine Berücksichtigung, sondern es muss der Absender der Beanstandung mit ladungsfähiger Anschrift eindeutig erkennbar sein (Postfach genügt nicht) und die Beanstandung muss unterschrieben sein, da ansonsten nicht von einer ernsthaften Beanstandung ausgegangen werden kann. Eine normale E-Mail ist anonym, weil der Ersteller der Mail nicht erkennbar ist, eine E-Mail führt daher in aller Regel nicht zum gewünschten Erfolg. Anderes gilt für elektronische Dateien, soweit diese per Gesetz der Schriftform gleichgestellt sind: Hier ist die Ernsthaftigkeit der Beanstandung sicher gestellt.

Nach der Beanstandung wird das Wappen aus der Wappenrolle entfernt und die Person oder Familie von der Beanstandtung entfernt. Eine Neueintragung erfolgt erst, wenn eine rechtliche Klärung der Angelegenheit nachgewiesen wird, wenn also die beanstandene Person ihre Beanstandung zurück zieht, für erledigt erklärt oder ein Urteil oder Vergleich vorgelegt wird. Sie müssen im Falle einer Beanstandung also damit rechnen, dass es zu einem entsprechenden Prozess kommt.

Sämtliche Eintragungen erfolgen hier nach bestem Wissen und Gewissen, eine inhaltliche Überprüfung der Rechte der einreichenden Person findet nicht statt, sondern die Wappenrolle verlässt sich auf die Zusicherung der einreichenden Person, zur Führung des Wappens befugt zu sein. Um unnötige Kosten zu vermeiden, weisen wir darauf hin, dass im Falle der Beanstandung eine Beauftragung eines Rechtsanawalts gegenüber der Wappenrolle nicht erforderlich ist, da hier bei hinreichend erkennbarer Ernsthaftigkeit schnellstmöglich reagiert wird. Vorsichtshalber weisen wir auch darauf hin, dass Sie bei unberechtigter Kostenerhebung uns gegenüber mit einer sofortigen negativen Feststellungsklage diesbezüglich rechnen müssen.

Bezüglich etwaiger Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte Rechtsanwaltskanzlei, nach Möglichkeit telefonisch.