Wappenanmeldung

Zweck:

Die Wappenanmeldung hat den Zweck, die Annahme des Wappens zu einem bestimmten Zeitpunkt zu dokumentieren. Streiten sich zwei Personen um ein Wappen, so hat diejenige den Vorrang, deren Familie das Wappen als erste geführt hat. Zudem wird mit dieser Ausstellung den Personen eine Recherchemöglichkeit gewährt, bereits existierende Wappen einzusehen, die ein neues Wappen stiften möchten: Immerhin will wohl niemand unfreiwillig in einen Wappenstreit verwickelt werden.

Bedingungen der Anmeldung:

Bitte vollständig durchlesen!
1. Keine Garantie:
Die Wappenrolle übernimmt keine Garantie eines absoluten Schutzes, sondern verbessert lediglich die o. g. Beweisfunktion. 
2. Keine rechtlichen Ansprüche gegen die Rolle:
Es besteht keinerlei rechtliche Ansprüche gegenüber der Rolle, weder auf Schutz durch die Wappenrolle, noch auf Ausstellung eines Wappens.
3. Wappen + Blason:
Die Eintragung kommt nur für Wappengestaltungen mit Beschreibung in Frage, die auch rechtlich als Wappen eingeordnet werden können.
3. Keine Prüfung auf Einzigartigkeit:
Eingereichte Wappen werden weder auf heraldische Korrektheit geprüft, noch auf die Führungsbefugnis der einreichenden Person. Die einreichende Person sichert zu, nach bestem Wissen und Gewissen geprüft zu haben, dass sie selbst zur Führung des besagten Wappens befugt ist. Dies gilt nicht nur für die Vorbelegung des Wappens oder eines zum Verwechseln ähnlichen Wappens durch andere Familien, sondern insbesondere auch für das Urheberrecht (Copyright) an bestimmten Gestaltungselementen. Sollte der Wappenrolle durch einen Verstoß hiergegen wegen Beanspruchung der Rolle durch Dritte auf Unterlassen ein Schaden entstehen, so haftet hierfür die einreichende Person. Ebenso wird nicht geprüft, ob das abgebildete Wappen korrekt mit der Beschreibung (Blason) übereinstimmt. Die Beschreibung gilt als eigenständige Annahme eines Wappens, sie können also auch wegen einer Beschreibung auf Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn sie zur Führung des beschriebenen Wappens nicht befugt sind. Widersprechen sich Blason und Beschreibung, wurden also zwei Wappen eingereicht. Die Beschreibung sollte nach Möglichkeit in der heraldischen Kunstsprache verfasst sein.
4. Willkürliche geschmackliche Prüfung:
Die eingereichten Wappen werden einer willkürlichen geschmacklichen Prüfung unterzogen. Dies Betrifft farbliche und inhaltliche Zusammenstellung des Wappens ebenso wie die Ausführung. Da die Prüfung willkürlich ist, fassen Sie eine Ablehnung bitte nicht als Beleidigung auf. Ein Verstoß gegen einzelne Regeln der Heraldik ist hier weniger ein Hindernis, als bei anderen Wappenrollen, Kreativität und Geist können einer Eintragung dagegen förderlich sein. Ein Wappen sollte stets eine Seele haben.
    In jedem Fall wird die Verwendung von Rangabzeichen des ehemaligen Adels nicht als Verstoß gegen die Heraldik gewertet, da es seit 1918 keinen Unterschied mehr zwischen bürgerlichen und adligen Familien gibt. Diese Wappenrolle transportiert auf keinen Fall alte Menschenrechtsverletzungen unter dem Deckmantel der Tradition.
Dies gilt auch für Führungsberechtigungen, die bewusst den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau bzw. ehelichen und nichtehelichen Kindern umgehen.
5. Datenweitergabe nur bei Beanstandung:
Im erforderlichen Maße werden neben dem Familiennamen auch der vollständige Name und Ihre Anschrift gespeichert. Diese werden im Falle einer ernsthaften rechtlichen Beanstandung auch an Dritte herausgegeben. Das Wappen wird in diesem Fall entfernt und erst dann wieder eingestellt, wenn eine Rücknahme oder Erledigung der Beanstandung erfolgt oder wenn die Rechte durch Urteil oder Vergleich mit der beanstandenden Person schriftlich oder rechtlich gleichwertiger Form nachgewiesen werden.

6. Zur Wappenanmeldung übersenden Sie bitte per E-Mail folgende Angaben:

a)
Daten der einreichenden Person
Name:
Vorname:
Anschrift:
Telefonnr.:
(Es wird nur der Name, nicht aber Anschrift und Telefonnr. veröffentlicht, letzteres nur bei Anfechtung)

b)
Beschreibung des Wappens in heraldischer Kunstsprache,
inklusive Angabe der Führungsberechtigung (wird veröffentlichtI).

c)
Ggf. Angabe des Erstellers der Graphik (wird bei Angabe veröffentlicht).

d)
Ggf. Angabe inhaltlicher Bedeutung des Wappens (wird bei Angabe ggf. veröffentlicht).

e)
Graphik des Wappens in Auflösung  mit einer Höhe von 500 Bildpunkten im internetfähigen Format (Gif, JPG).
(wird veröffentlicht)

f)
Ggf. Angabe der Hinderungsgründe der Aufnahme des Wappens in andere Wappenrollen.
Beachten Sie, dass dies Ihnen hier helfen kann (wird nicht veröffentlicht).

g) Zusicherung der Führungsbefugnis durch die benannte Person bzw. den benannten Personenkreis.
Gehört die einreichende Person nicht zu dem berechtigten Personenkreis, so ist der Nachweis einer Erlaubnis zur Eintragung in diese Wappenrolle schriftlich nachzureichen, sofern es sich nicht um eine Neustiftung handelt.
(wird nicht veröffentlicht).

h) Erlaubnis berechtigter Personen an die Wappenrolle, das Wappen (inkl. Abbildung, Blason, Familienname, Führungsberechtigung) veröffentlichen zu dürfen, auch in anderer als in elektronischer Form. Diese Befugnis ist übertragbar auf andere Wappenrollen im Falle der Fortführung dieser Rolle durch Dritte. Sie umfasst zudem die Befugnis, die schriftlichen Angaben zum Zwecke der Verbreitung zu vervielfältigen und diese Befugnis auch anderen zu erteilen. Hinweis: Die Entziehung dieser Befugnis oder eines Teils ist mit einer Frist von vier Wochen mitzuteilen. Im Falle einer Entziehung ist für die Bearbeitung eine Gebühr von einhundert Euro zu bezahlen.

Vermeiden Sie weitere unnötige Angaben, um Verzögerungen in der Bearbeitung zu vermeiden.

Senden Sie den Antrag an die im Impressum genannte Mailadresse.