Wappenanmeldung
Zweck:
Die
Wappenanmeldung hat den Zweck, die Annahme des Wappens zu einem
bestimmten Zeitpunkt zu dokumentieren. Streiten sich zwei Personen um
ein Wappen, so hat diejenige den Vorrang, deren Familie das Wappen als
erste geführt hat. Zudem wird mit dieser Ausstellung den
Personen
eine Recherchemöglichkeit gewährt, bereits
existierende
Wappen einzusehen, die ein neues Wappen stiften möchten:
Immerhin
will wohl niemand unfreiwillig in einen Wappenstreit verwickelt werden.
Bedingungen der Anmeldung:
Bitte
vollständig durchlesen!
1.
Keine Garantie:
Die Wappenrolle übernimmt keine Garantie eines absoluten
Schutzes,
sondern verbessert lediglich die o. g. Beweisfunktion.
2. Keine rechtlichen Ansprüche gegen die Rolle:
Es besteht keinerlei rechtliche Ansprüche gegenüber
der
Rolle, weder auf Schutz durch die Wappenrolle, noch auf Ausstellung
eines Wappens.
3. Wappen + Blason:
Die Eintragung kommt nur für Wappengestaltungen mit
Beschreibung in Frage, die auch rechtlich als Wappen eingeordnet werden
können.
3. Keine Prüfung auf Einzigartigkeit:
Eingereichte Wappen werden weder auf heraldische Korrektheit
geprüft, noch auf die Führungsbefugnis der
einreichenden
Person. Die einreichende Person sichert zu, nach bestem Wissen und
Gewissen geprüft zu haben, dass sie selbst zur
Führung des
besagten Wappens befugt ist. Dies gilt nicht nur für die
Vorbelegung des Wappens oder eines zum Verwechseln ähnlichen
Wappens durch andere Familien, sondern insbesondere auch für
das
Urheberrecht (Copyright) an bestimmten Gestaltungselementen. Sollte der
Wappenrolle durch einen Verstoß hiergegen wegen Beanspruchung
der
Rolle durch Dritte auf Unterlassen ein Schaden entstehen, so haftet
hierfür die einreichende Person. Ebenso wird nicht
geprüft,
ob das abgebildete Wappen korrekt mit der Beschreibung (Blason)
übereinstimmt. Die Beschreibung gilt als
eigenständige
Annahme eines Wappens, sie können also auch wegen einer
Beschreibung auf Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn sie zur
Führung des beschriebenen Wappens nicht befugt sind.
Widersprechen
sich Blason und Beschreibung, wurden also zwei Wappen eingereicht. Die
Beschreibung sollte nach Möglichkeit in der heraldischen
Kunstsprache verfasst sein.
4. Willkürliche geschmackliche Prüfung:
Die eingereichten Wappen werden einer willkürlichen
geschmacklichen Prüfung unterzogen. Dies Betrifft farbliche
und
inhaltliche Zusammenstellung des Wappens ebenso wie die
Ausführung. Da die Prüfung willkürlich ist,
fassen Sie
eine Ablehnung bitte nicht als Beleidigung auf. Ein Verstoß
gegen
einzelne Regeln der Heraldik ist hier weniger ein Hindernis, als bei
anderen Wappenrollen, Kreativität und Geist können
einer
Eintragung dagegen förderlich sein. Ein Wappen sollte stets
eine Seele haben.
In jedem Fall wird die Verwendung von
Rangabzeichen
des ehemaligen Adels nicht als Verstoß gegen die Heraldik
gewertet, da es seit 1918 keinen Unterschied mehr zwischen
bürgerlichen und adligen Familien gibt. Diese Wappenrolle
transportiert auf keinen Fall alte Menschenrechtsverletzungen unter dem
Deckmantel der Tradition.
Dies gilt auch für Führungsberechtigungen, die
bewusst den
Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau bzw. ehelichen und
nichtehelichen Kindern umgehen.
5. Datenweitergabe nur bei Beanstandung:
Im erforderlichen Maße werden neben dem Familiennamen auch
der vollständige Name und Ihre Anschrift
gespeichert. Diese werden im Falle einer ernsthaften rechtlichen
Beanstandung auch an Dritte herausgegeben. Das Wappen wird in diesem
Fall entfernt und erst dann wieder eingestellt, wenn eine
Rücknahme oder Erledigung der Beanstandung erfolgt oder wenn
die
Rechte durch Urteil oder Vergleich mit der beanstandenden Person
schriftlich oder rechtlich gleichwertiger Form nachgewiesen werden.
6. Zur Wappenanmeldung übersenden Sie bitte per E-Mail
folgende Angaben:
a)
Daten der einreichenden Person
Name:
Vorname:
Anschrift:
Telefonnr.:
(Es wird nur der Name, nicht aber Anschrift und Telefonnr.
veröffentlicht, letzteres nur bei Anfechtung)
b)
Beschreibung des Wappens in heraldischer Kunstsprache,
inklusive Angabe der Führungsberechtigung (wird
veröffentlichtI).
c)
Ggf. Angabe des Erstellers der Graphik (wird bei Angabe
veröffentlicht).
d)
Ggf. Angabe inhaltlicher Bedeutung des Wappens (wird bei Angabe ggf.
veröffentlicht).
e)
Graphik des Wappens in Auflösung mit einer
Höhe von 500 Bildpunkten im internetfähigen Format
(Gif, JPG).
(wird veröffentlicht)
f)
Ggf. Angabe der Hinderungsgründe der Aufnahme des Wappens in
andere Wappenrollen.
Beachten Sie, dass dies Ihnen hier helfen kann (wird nicht
veröffentlicht).
g) Zusicherung der Führungsbefugnis durch die benannte Person
bzw. den benannten Personenkreis.
Gehört die einreichende Person nicht zu dem berechtigten
Personenkreis, so ist der Nachweis einer Erlaubnis zur Eintragung in
diese Wappenrolle schriftlich nachzureichen, sofern es sich nicht um
eine Neustiftung handelt.
(wird nicht veröffentlicht).
h) Erlaubnis berechtigter Personen an die Wappenrolle, das Wappen
(inkl. Abbildung, Blason, Familienname, Führungsberechtigung)
veröffentlichen zu dürfen, auch in anderer als in
elektronischer Form. Diese Befugnis ist übertragbar auf andere
Wappenrollen im Falle der Fortführung dieser Rolle durch
Dritte.
Sie umfasst zudem die Befugnis, die schriftlichen Angaben zum Zwecke
der Verbreitung zu vervielfältigen und diese Befugnis auch
anderen
zu erteilen. Hinweis: Die Entziehung dieser Befugnis oder eines Teils
ist mit einer Frist von vier Wochen mitzuteilen. Im Falle einer
Entziehung ist für die Bearbeitung eine Gebühr von
einhundert
Euro zu bezahlen.
Vermeiden Sie weitere
unnötige Angaben, um Verzögerungen in der Bearbeitung
zu vermeiden.
Senden Sie den Antrag an die im
Impressum genannte Mailadresse.