Kants Gottesbeweis eines Atheisten
Immanuel Kant, geb.
22.04.1724-12.02.1804!
I. Realität
Zur Realität führt
Kant aus, dass die Erfahrung
die Dinge nicht so zeige, wie sie sind, sondern nur so, wie sie allen
vernünftigen Menschen erscheinen müssen (so!).
Da wir die Erkenntnisformen nur durch Erscheinungen erfassen können, die uns die Erfahrung gegeben hat, muss ihre Anwendung auf alles, was darüber hinausgeht, auf Transzendentales nämlich (meine Meinung dazu: z. B. Gott), zu leeren und unbeweisbaren Spekulationen führen!
Da wir die Erkenntnisformen nur durch Erscheinungen erfassen können, die uns die Erfahrung gegeben hat, muss ihre Anwendung auf alles, was darüber hinausgeht, auf Transzendentales nämlich (meine Meinung dazu: z. B. Gott), zu leeren und unbeweisbaren Spekulationen führen!
II. Logik und die Gottheit
Kant sagt, dass die
Schlüsse, mit denen unsere Vernunft etwas über die
Existenz
Gottes aussagen wolle, das Denken
in „unauflösbare Antinomien
(Widersprüche) und unhaltbare Beweise“ verwickeln
würden.
III. Kategorischer Imparativ, Beweis ohne Beweis
In „Kritik der praktischen
Vernunft“ (1788) beschäftigt Kant sich mit
„Richtungsgebenden
Ideen für das sittliche Handeln“:
Er wirft DREI POSTULATE auf, die richtungsgebende Ideen für das sittliche Handeln sind.
Das sittliche Handeln soll so sein,
Er wirft DREI POSTULATE auf, die richtungsgebende Ideen für das sittliche Handeln sind.
Das sittliche Handeln soll so sein,
1. als ob der Mensch
frei wäre
2. als ob er unsterblich wäre und
3. als ob es einen Gott gäbe.
2. als ob er unsterblich wäre und
3. als ob es einen Gott gäbe.
Das
bedeutet nun nicht, dass der Mensch
behaupten soll, dass es einen
Gott gibt. Bei der Überprüfung seiner Handlungen auf
ihre
Sittlichkeit – billig ausgedrückt: bei der
Überprüfung auf gut und böse –
soll der Mensch
überlegen, ob er die Handlung auch so vornehmen
würde, wenn
die Postulate wahr wären: Das soll der
Überprüfungsmaßstab auf Sittlichkeit sein.
Gemeint ist
unter Nr. 3 ein allmächtiger und allwissender Gott, wie er dem
damaligen christlichen Verständnis entsprach: also ein Gott, alles
sieht oder zumindest weiß und der am Ende des Lebens abrechnet.
Zu derartigen Postulaten kam Kant aus einer als „christlich“ bezeichneten Gesellschaft heraus, aus einer Gesellschaft also, in der sich die „Gutmenschen“ als Christen bezeichneten, Verbrecher automatisch als unchristlich. Die Zehn Gebote aber beinhalten z. B. vollständig nicht nur, dass man nicht Haus, Hof und Weib des Nächsten begehren soll, sondern im vollen Wortlaut auch, dass man nicht seinen Sklaven begehren soll. Überhaupt wird im alten Testament durchaus die Sklaverei an zahlreichen Stellen legitimiert. Es ist dort in manchen Übersetzungen zwar vom „Knecht“ die Rede, es ist aber völlig klar, es geht aber aus zahlreichen Passagen hervor, dass man diesen „Knecht“ (=Sklaven) auf Lebensdauer einkauft und dass es auch nicht so dramatisch ist, wenn man ihn misshandelt, selbst wenn er dabei stirbt, 2. Buch Mose 21, 20:
„20. Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, dersoll darum gestraft werden.
21. Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.“ (Bibel.pdf 6663 kB)
(Woran auch nach Jesus „kein Jota“ geändert werden sollte.) Es gibt in der Bibel zahlreiche Stellen, an denen Sklaverei, Mord und Totschlag legitimiert werden. Kant ging hierbei aber wohl eher vom Gutmenschenchristentum aus, es ging nicht um die Umsetzung der Aussagen der Bibel mit der Forderung des neuen Testemants auf totalen Eigentumsverlust etwa, sondern es ging Kant um die Begründung einer ehrlichen Rechtschaffenheit. Diebstahl also nicht nur dann als strafbar anzusehen, wenn man erwischt wird.
Letztendlich ging Kant mit dem kategorischen Imparativ so weit, dass er sagte, er müsse nun von ganzem Herzen an „Gott“ glauben. Friedrich Nietzsche sagte über Kant: „Man hatte eine vollkommen erlogene Welt, die des Seienden [Anm.: Also was sein soll], zur Realität gemacht. …“ (Friedrich Nietzsche, Der Antichrist, S. 10)
Es darf allerdings bezweifelft werden, dass Kant daran festgehalten hat oder dass eine derart aufgeklärte Autosuggestion überhaupt funktioniert hat, immerhin wendete er sich damit von dem eigenen Begriff der Realität ab.
Die späteren Aussagen Kants sprechen Bände, in „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ (1793) schreibt er: „Alles, was außer dem guten Lebenswandel der Mensch noch zu tun vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes.“
Das heißt alles, womit die Religion über die bloße Moral hinaus geht: Kultus, Offenbarung, Kirche, Dogma u.s.w. (Meyers Lexikon, 7. A., Band 6, S. 956). Es ist anzumerken, dass „Afterdienst“ nach damaligem Wortgebrauch wohl als „schlechter“ Dienst zu verstehen ist (vgl. „Afterglaube“ = Aberglaube)
„Das Beten, als ein innerer förmlicher Gottesdienst und darum als Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen); denn es ist ein bloß erklärtes Wünschen, gegen ein Wesen, das keiner Erklärung der inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also nichts getan, und also keine von den Pflichten, die uns als Gebote Gottes obliegen, ausgeübt, mithin Gott wirklich nicht gedient wird.“ (aus Kant: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ (Reclam-Ausgabe, S. 259)(Original S. 302))
Soweit Kant hier von dem „Gott“ spricht, soll hiermit die im Sinne der genannten Postulate autosuggestiv vorgestellte Gottesgestalt beschränkt werden: Kant räumt damit ein, dass die Postulate, die zunächst für ein „gutes“ Handeln als erforderlich angesehen wurden, deutlich zu weit gingen und bei falschem Verständnis zu unsinnigem Handeln anleiteten.
Kant war ansich Atheist. Hätte er tatsächlich an eine Gottheit geglaubt, wäre die rationale Begründung einer autosuggestiv vorgestellten Gottesgestalt gar nicht notwendig gewesen. Anders ausgedrückt: Wer eine Gottheit für real existierend hält, der sucht nicht die einzige Begründung für den Glauben in der gesellschaftlichen Nützlichkeit dieses Glaubens. Als Atheist kam Kant auch in Konflickt mit der nicht aufgeklärten Obrigkeit: Im Edikt des Kultusministers Wöllner (1794) wurde ihm „Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christentums“ zur Last gelegt.
Zu derartigen Postulaten kam Kant aus einer als „christlich“ bezeichneten Gesellschaft heraus, aus einer Gesellschaft also, in der sich die „Gutmenschen“ als Christen bezeichneten, Verbrecher automatisch als unchristlich. Die Zehn Gebote aber beinhalten z. B. vollständig nicht nur, dass man nicht Haus, Hof und Weib des Nächsten begehren soll, sondern im vollen Wortlaut auch, dass man nicht seinen Sklaven begehren soll. Überhaupt wird im alten Testament durchaus die Sklaverei an zahlreichen Stellen legitimiert. Es ist dort in manchen Übersetzungen zwar vom „Knecht“ die Rede, es ist aber völlig klar, es geht aber aus zahlreichen Passagen hervor, dass man diesen „Knecht“ (=Sklaven) auf Lebensdauer einkauft und dass es auch nicht so dramatisch ist, wenn man ihn misshandelt, selbst wenn er dabei stirbt, 2. Buch Mose 21, 20:
„20. Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, daß sie sterben unter seinen Händen, dersoll darum gestraft werden.
21. Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld.“ (Bibel.pdf 6663 kB)
(Woran auch nach Jesus „kein Jota“ geändert werden sollte.) Es gibt in der Bibel zahlreiche Stellen, an denen Sklaverei, Mord und Totschlag legitimiert werden. Kant ging hierbei aber wohl eher vom Gutmenschenchristentum aus, es ging nicht um die Umsetzung der Aussagen der Bibel mit der Forderung des neuen Testemants auf totalen Eigentumsverlust etwa, sondern es ging Kant um die Begründung einer ehrlichen Rechtschaffenheit. Diebstahl also nicht nur dann als strafbar anzusehen, wenn man erwischt wird.
Letztendlich ging Kant mit dem kategorischen Imparativ so weit, dass er sagte, er müsse nun von ganzem Herzen an „Gott“ glauben. Friedrich Nietzsche sagte über Kant: „Man hatte eine vollkommen erlogene Welt, die des Seienden [Anm.: Also was sein soll], zur Realität gemacht. …“ (Friedrich Nietzsche, Der Antichrist, S. 10)
Es darf allerdings bezweifelft werden, dass Kant daran festgehalten hat oder dass eine derart aufgeklärte Autosuggestion überhaupt funktioniert hat, immerhin wendete er sich damit von dem eigenen Begriff der Realität ab.
Die späteren Aussagen Kants sprechen Bände, in „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ (1793) schreibt er: „Alles, was außer dem guten Lebenswandel der Mensch noch zu tun vermeint, um Gott wohlgefällig zu werden, ist bloßer Religionswahn und Afterdienst Gottes.“
Das heißt alles, womit die Religion über die bloße Moral hinaus geht: Kultus, Offenbarung, Kirche, Dogma u.s.w. (Meyers Lexikon, 7. A., Band 6, S. 956). Es ist anzumerken, dass „Afterdienst“ nach damaligem Wortgebrauch wohl als „schlechter“ Dienst zu verstehen ist (vgl. „Afterglaube“ = Aberglaube)
„Das Beten, als ein innerer förmlicher Gottesdienst und darum als Gnadenmittel gedacht, ist ein abergläubischer Wahn (ein Fetischmachen); denn es ist ein bloß erklärtes Wünschen, gegen ein Wesen, das keiner Erklärung der inneren Gesinnung des Wünschenden bedarf, wodurch also nichts getan, und also keine von den Pflichten, die uns als Gebote Gottes obliegen, ausgeübt, mithin Gott wirklich nicht gedient wird.“ (aus Kant: „Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft“ (Reclam-Ausgabe, S. 259)(Original S. 302))
Soweit Kant hier von dem „Gott“ spricht, soll hiermit die im Sinne der genannten Postulate autosuggestiv vorgestellte Gottesgestalt beschränkt werden: Kant räumt damit ein, dass die Postulate, die zunächst für ein „gutes“ Handeln als erforderlich angesehen wurden, deutlich zu weit gingen und bei falschem Verständnis zu unsinnigem Handeln anleiteten.
Kant war ansich Atheist. Hätte er tatsächlich an eine Gottheit geglaubt, wäre die rationale Begründung einer autosuggestiv vorgestellten Gottesgestalt gar nicht notwendig gewesen. Anders ausgedrückt: Wer eine Gottheit für real existierend hält, der sucht nicht die einzige Begründung für den Glauben in der gesellschaftlichen Nützlichkeit dieses Glaubens. Als Atheist kam Kant auch in Konflickt mit der nicht aufgeklärten Obrigkeit: Im Edikt des Kultusministers Wöllner (1794) wurde ihm „Herabwürdigung mancher Haupt- und Grundlehren der heiligen Schrift und des Christentums“ zur Last gelegt.
Am meisten wiedergekäuft, aber selten verstanden ist folgender Spruch:
„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ (Kant). Selbstverschuldet soll die Unmündigkeit sein, wenn der Mensch sich durch eigene Geistesanstrengung befreien kann: Gemeint ist hiermit die suggestions- und erziehungsbasierte Unmündigkeit durch die Religion. Wage zu denken! (sapere aude!).